Verlängerung der Förderperiode
22. April 2021: Da sich die Einigung zum EU-Haushalt situationsbedingt verzögert hat, wurde die Förderperiode 2014-2020 um zwei Übergangsjahre verlängert.
In dieser Zeit gilt weiterhin die bestehende Richtlinie, die Finanzmittel wurden jedoch in einem sog. Bayerntopf zusammengefasst, aus dem alle bayerischen LAGs mit Finanzmitteln bedient werden. Dadurch kann das Entscheidungsgremium Projekten nur mehr unter Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) zustimmen.