Regionale Entwicklungsstrategie
Lokale Entwicklungsstrategie
Die Entwicklungsstrategie ist die Leitlinie für die Weiterentwicklung der Region und definiert die Ziele der jeweiligen Förderperiode. Als maßgebliches Instrument für die Arbeit der LAG bildet sie auch die Grundlage für die Auswahlentscheidung über förderfähige Projekte. Entstanden aus einem breit angelegten Beteiligungsprozess unter Einbindung aller relevanten Akteure und der Zivilgesellschaft leitet sie aus dem Status Quo und den bestehenden Herausforderungen ein Zielsystem für die Entwicklung des LAG-Gebiets ab. Maßgeblich für die Ziele sind die wesentlichen aktuellen und künftigen Herausforderungen gerade auch für ländliche Regionen, vor allem
- Klimaschutz und Klimaanpassung
- Ressourcenschutz und Artenvielfalt
- Sicherung der Daseinsvorsorge
- Regionale Wertschöpfung
- Sozialer Zusammenhalt
sowie die lokalen Gegebenheiten. Ausgehend von der Struktur der Region und den formulierten Zielen wird in der Strategie auch die Arbeitsweise der LAG definiert.
In der Förderperiode 2023-2027 liegt ein besonderer Fokus auf der Resilienz der Region, also der Widerstands- und Anpassungsfähigkeit. Bereits beim LES-Prozess wurde darauf ein besonderes Augenmerk gelegt und auch in der laufenden Arbeit der LAG soll das Thema Berücksichtigung finden.
Den inhaltlichen Rahmen der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) bilden vier Entwicklungsziele:
- Stärkung der Wertschöpfung und der regionalen Wirtschaft
- Steigerung der Attraktivität der Region
- Verbesserung der Lebensqualität und des Zusammenlebens
- Schutz von Umwelt und Natur
Die vier thematisch übergeordneten Entwicklungsziele werden durch mehrere, detaillierte Handlungsziele genauer definiert. Eingereichte Projektideen müssen mit der grundsätzlichen Zielsetzung der LES übereinstimmen und mindestens einem Handlungsziel zuzuordnen sein, um für eine LEADER-Förderung in Frage zu kommen.
Die Entwicklungsstrategie zum Download finden Sie hier:
Änderung der Verteilung der LAG-Mitglieder auf die Interessensgruppen in der Lokalen Entwicklungsstrategie (13.01.2025)
Seit der Veröffentlichung der LES haben sich Verschiebungen innerhalb der Interessensgruppen ergeben. So sind nun 10 Mitglieder des Entscheidungsgremiums dem öffentlichen Bereich zuzuordnen, vier Mitglieder gehören dem Bereich Wirtschaft, Landwirtschaft und Tourismus an, weitere vier sind dem Bereich Natur und Umwelt zuzuordnen und drei Mitglieder verbleiben im Bereich Soziales und Kultur. Die LES wurde entsprechend geändert.
Redaktionelle Änderung der Lokalen Entwicklungsstrategie vom 26.11.2024
In der Fassung der LES vom 30.03.2023 war die Obergrenze der Förderung pro Projekt aus der Förderperiode 2014-22 verwendet worden. Statt der 200.000 Euro, die in der vorhergehenden Förderperiode angewendet wurden, gilt in der aktuellen Förderperiode jedoch eine Obergrenze von 250.000 Euro pro Projekt. Die Zahl wurde in der aktuellen Fassung der LES korrigiert.